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nm|c →Lektorat →Kosten →Pauschale

Pauschalen / Offerten

Aufträge werden in der Regel pauschal abgerechnet. Be­steht eine Projektbeschreibung, offeriere ich auf Basis der Spezifikationen und des geschätzten Leistungsumfangs einen Preis. Wird die Of­ferte akzeptiert und der Auftrag vergeben, gilt sie als vereinbart und verbindlich. Nur wenn die Spe­zifikationen oder der Leistungsumfang sich im Projektverlauf verändern, wird die Pauschale im gegenseitigen Einverständnis angepasst.

Die Auftragsvergabe verläuft folgendermassen:

  • Sie beschreiben Ihr Projekt (z. B. Lektorat Masterarbeit, Entwicklung eines Lehrmittels, Produktion einer multimedialen Präsentation) möglichst genau nach Umfang (z. B. Anzahl Seiten), Leistungsbedarf (z. B. Lektorat, Gestaltung und Layout) und Zeitrahmen.
  • Ich schätze und kalkuliere auf Basis Ihrer Beschreibung den voraussichtlichen Aufwand und den Preis.
  • Sie erhalten die Offerte mündlich oder schriftlich und können diese annehmen, gegebenenfalls anpassen oder auch ablehnen.
  • Besteht Einigkeit und nehmen Sie die Offerte an, erteilen Sie mir den Auftrag. Erst dann ist der Auftrag für Sie verbindlich.

  • Pauschal offerierte Verrechnung bietet Ihnen folgende Vorteile:

  • Sie erhalten einen festen und kalkulierbaren Preis.
  • Sie können durch Verminderung des Leistungsumfangs den Preis Ihren finanziellen Möglichkeiten anpassen.
  • Sie haben die Wahl, den Auftrag auf Basis der Offerte zu vergeben (oder auch nicht).
  • Anpassung der Pauschale

    Im Verlauf eines Lektorats oder Entwicklungsprojekts können sich einzelne Faktoren verändern. Beispielsweise verschiebt sich auf Ihren Wunsch der Endtermin, Sie erweitern den Leistungsumfang oder das Manuskript oder die Publikation wird umfangreicher als geplant. Überschreitet die Ände­rung der Offertgrundlagen ein gewisses Mass, muss die Pauschale angepasst werden, bei einer Erhö­hung der Leistungen nach oben, bei markanter Verminderung auch nach unten.

    Jede Anpassung der Pauschale geschieht immer in Absprache und im gegenseitigen Einverständnis.

    Einschränkung

    Ich übernehme keine Projekte als Generalunternehmen. Als Einzelunternehmer ist es mir nicht möglich, Subunternehmen oder Warenverbrauch vorzufinanzieren.

    Bei Projekten mit grösserem Volumen wird die Pauschale in drei bis vier Raten in Rechnung gestellt, z. B. je eine Rate zu Beginn, etwa in der Mitte und zum Abschluss.

       
       
      edgar r. brütsch • bruggerstrasse 127 • ch-5400 baden • www.nmc.ch • e-mail nm|c  
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